Forschungsstipendium der Stiftung Kulturwerk Schlesien

06/02/2024, 10:00 - 15/05/2024, 00:00

Forschungsstipendium der Stiftung Kulturwerk Schlesien

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Forschungsstipendium der Stiftung Kulturwerk Schlesien
A) Kriterien und Antrag: Art und Umfang der Förderung
Das Forschungsstipendium der Stiftung Kulturwerk Schlesien kann von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern beantragt werden. Es dient der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens, bevorzugt einer entstehenden akademischen Qualifikationsschrift, aus dem geschichts-, sprach- oder kulturwissenschaftlichen Bereich mit explizitem thematischem Schlesienbezug. Eine institutionelle Anbindung des Antragstellers/der Antragstellerin ist nicht notwendig.
Das Stipendium wird einmalig gewährt und dient der finanziellen Unterstützung eines im Rahmen des Vorhabens notwendigen Forschungsaufenthalts in einer Bibliothek, einem Archiv o. ä.
Die Gewährung des Forschungsstipendiums der Stiftung Kulturwerk Schlesien hat in einer Veröffentlichung Erwähnung zu finden, und die Stiftung Kulturwerk Schlesien erhält ein Belegexemplar von Arbeiten, die auf der Grundlage der geförderten Forschung entstanden sind.
B) Antragsunterlagen
Der Antrag auf Gewährung des Forschungsstipendiums ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen unter bewerbung@kulturwerk-schlesien.de. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
• Beschreibung des Vorhabens (max. 5 Seiten zzgl. Quellen- und Literaturverzeichnis)
• Zeitplan, ggf. mit Reiseplan (präzise Benennung der Ziele, die für die Erstellung der Forschungs-arbeit notwendig sind) und zugehöriger Kostenkalkulation (Hin-/Rückreise, Unterkunft, Sach-kosten: z. B. Fotokopien, Verfilmung von Archivmaterial etc.)
• Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis
• Akademische Zeugnisse (B.A., M.A., Magister, ggf. Promotion oder Habilitation)
• Empfehlungsschreiben eines wissenschaftlichen Betreuers (max. 2 Seiten)
C) Dotierung:
Einmaliger Förderbetrag: bis zu 1.000,- Euro
D) Fristen:
Bewerbungen werden bis zum 15.5.2024 entgegengenommen.
E) Zusätzliche Hinweise:
Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Stiftung Kulturwerk Schlesien gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Stiftung Kulturwerk Schlesien erteilt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Personenbezogene Daten können auf Wunsch geändert bzw. gelöscht werden.
Für weitere Fragen zum Stipendium bzw. zu Ihrem Antrag steht Ihnen die Geschäftsstelle der Stiftung Kulturwerk Schlesien gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen und den Ausschreibungstext des Forschungsstipendiums und anderer Förderformate der SKWS finden Sie unter www.kulturwerk‐schlesien.de 

 

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Stadt Herne Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW LWL
Osteuropa Kolleg NRW ZVDD Deutsche Digitale Bibliothek eod

 

 Die Martin-Opitz-Bibliothek wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

von der Stadt Herne und vom Land NRW; der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt die MOB mit einem jährlichen Zuschuss.

 

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