Für Kirchenbücher und Personenstandsregister gelten folgende Sperrfristen:
110 Jahre nach Geburt, 80 Jahre nach Heirat, 30 Jahre nach Tod.
Sofern diese noch gesperrt sind, können Informationen nur mit schriftlichem Nachweis (Geburtsurkunde) an direkte Nachkommen gegeben werden.




Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Stadt Herne Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW LWL
Osteuropa Kolleg NRW ZVDD Deutsche Digitale Bibliothek eod

 

 Die Martin-Opitz-Bibliothek wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

von der Stadt Herne und vom Land NRW; der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt die MOB mit einem jährlichen Zuschuss.

 

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