Elektronischer Lesesaal

Die Polizei-Verordnungen des Kreises Stuhm : abgeschlossen am 1. Februar 1902

Titelei

Inhalts-Übersicht

Tit. I. Polizeiverordnungen des Landrates

Tit. II. Polizeiverordnungen der Städte

Tit. III. Polizeiverordnungen der Amtsvorsteher

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 Die Martin-Opitz-Bibliothek wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

von der Stadt Herne und vom Land NRW; der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt die MOB mit einem jährlichen Zuschuss.

 

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